Elektrische SicherheitErstgemessene Werte in der Medizintechnik nach VDE 0751
Gärtner, A. · Medizintechnik, Köln · 2006 · Heft 1 · S. 23 bis 29
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Betreiber aktiver Medizinprodukte wird durch den § 2 Allgemeine Anforderungen, Abs. 1 der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV), basierend auf dem Medizinproduktegesetz (MPG), verpflichtet, Medizinprodukte nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Arbeitsschutzund Unfallverhütungsvorschriften zu errichten, zu betreiben, anzuwenden und in Stand zu halten. Als Regel der Technik werden definitionsgemäß Normen angesehen. Durch den Verweis auf die einschlägigen Normen wird der Betreiber verpflichtet, die so genannten Erstgemessenen Werte der elektrischen Sicherheit vor der ersten Inbet…