Strafrechtswissenschaftliches Kurzgutachten zur Frage der Strafbarkeit der Beteiligung am Solidaritätskreis Hanfapotheke*
Böllinger, L. · Neurologie und Rehabilitation, Bad Honnef · 2006 · Heft 2 · S. 1 bis 3
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Hanfapotheke soll Schwerkranke mit Cannabis versorgen. Die Initiatoren halten dies für nicht strafbar. Sie berufen sich dafür unter anderem auf einen Beschluss des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages aus dem Jahre 2000, dem zufolge Möglichkeiten der medizinischen Verwendung von Cannabis geschaffen werden sollen (Beschluss v. 28. Juni 2000: Pet-Nr. 5-14-15-212-001234). Aus diesem Beschluss wird gefolgert, dass in einigen Jahren die Apotheken und Krankenkassen legal die kostenlose Versorgung mit einem notwendigen Medikament Cannabis vornehmen könnten. Der Solidaritätskreis geht davon aus, dass Krank…