CareLit Fachartikel
Einnahmen eines Chefarztes für wahlärztliche Leistungen können lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn sein
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 2 · S. 5 bis 6
Dokument
89868
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
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ja
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–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BFH, Urteil vom 5. Oktober 2005 - VIR 152/01 Einem angestellten Chefarzt, der aus einem ihm eingeräumten Liquidationsrecht wahlärztliche Leistungen für Patienten, erbringt, kann aus diesen Einnahmen Arbeitslohn zufließen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Die Richter stellten in ihrer Entscheidung darauf ab, dass die Leistungen in dem streitigen Sachverhalt von einem Chefarzt innerhalb seines Dienstverhältnisses erbracht wurden. Dieser habe keine Unternehmerentscheidung treffen können und er sei auch kein unternehmerisches Risiko eingegangen.
Schlagworte
KRANKENHAUS
EINNAHMEN
RECHT
ENTSCHEIDUNG
LIQUIDATIONSRECHT
CHEFARZTVERTRAG
KRANKENHÄUSER
ROLLE
BERLIN
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DIAGNOSTIK
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RISIKO
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EINKOMMENSTEUER
ARBEIT