CareLit Fachartikel

Einnahmen eines Chefarztes für wahlärztliche Leistungen können lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn sein

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 2 · S. 5 bis 6

Dokument
89868
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2006
Jahrgang 10
Seiten
5 bis 6
Erschienen: 2006-02-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

BFH, Urteil vom 5. Oktober 2005 - VIR 152/01 Einem angestellten Chefarzt, der aus einem ihm eingeräumten Liquidationsrecht wahlärztliche Leistungen für Patienten, erbringt, kann aus diesen Einnahmen Arbeitslohn zufließen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Die Richter stellten in ihrer Entscheidung darauf ab, dass die Leistungen in dem streitigen Sachverhalt von einem Chefarzt innerhalb seines Dienstverhältnisses erbracht wurden. Dieser habe keine Unternehmerentscheidung treffen können und er sei auch kein unternehmerisches Risiko eingegangen.

Schlagworte

KRANKENHAUS EINNAHMEN RECHT ENTSCHEIDUNG LIQUIDATIONSRECHT CHEFARZTVERTRAG KRANKENHÄUSER ROLLE BERLIN EFFIZIENZ DIAGNOSTIK PATIENTEN RISIKO THERAPIE EINKOMMENSTEUER ARBEIT