Komfortleistungen für Krankenhauspatienten sind nichtmehrwertsteuerbefreit
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 2 · S. 17 bis 18
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
EuGH, Urteil vom 01. Dezember 2005 - C-394/04 und C-395/04 Das Bereitstellen eines Telefons sowie die Vermietung von Fernsehgeräten an Krankenhauspatienten sind nicht als mit der Krankenhausbehandlung eng verbundene Umsätze von der Mehrwertsteuer zu befreien. Dies hat der Europäische Gerichtshof auf eine Vorlagefrage aus Griechenland entschieden. Die Richter lehnten es außerdem ab, Leistungen zur Unterbringung und Verpflegung von Begleitpersonen der Patienten von der allgemeinen Steuerpflicht zu entbinden. Es handele sich dabei in der Regel nicht um Leistungen, die zum Erreichen der mit der Behandlung verfolgten…