Komplexleistung Frühförderung nach dem SGB IXVortrag auf dem 50. Ergotherapiekongress vom 26. -29. 05. 2005 in Köln
Müller-Fehling, N. · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2006 · Heft 3 · S. 6 bis 10
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit großen Hoffnungen wurde im Jahr 2001 das neue Gesetz - das SGB IX - begrüßt. Erstmals wurde umfassend geregelt, dass behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen Leistungen erhalten sollten, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei sollte den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen werden. Doch was ist aus diesem vielversprechenden Gesetz geworden? Heute, fast fünf Jahre später, lässt die Umsetzung nach wie vor sehr zu wün…