CareLit Fachartikel
Stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben(§ 74 SGB V/§ 28 SGB K)
Gagel, A.; Schian, M. · Behindertenrecht, Stuttgart · 2006 · Heft 3 · S. 53 bis 56
Dokument
89911
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Autor stellt fest, dass die vereinbarte stufenweise Wiedereingliederung in das Berufsleben sowohl für den Arbeitgeber als auch für den arbeitsunfähigen Menschen freiwillig ist. Für den Arbeitgeber soll ein Anreiz geschaffen werden, indem er von dem Betroffenen eine unbezahlte Arbeitsleistung erhält. Arbeitsunfähige Menschen bekommen so wieder eine berufliche Aufgabe und die Perspektive, einen leidensgerechten Arbeitsplatz behalten oder erlangen zu können.
Schlagworte
ARBEITSUNFAEHIGKEIT
Behindertenrecht
Stuttgart