CareLit Fachartikel

Zu den Pflichten eines beratenden Arztes bei akuter Lebensgefahr

Gerhard H. Schlund · Geburtshilfe und Frauenheilkunde · 1983 · Heft 09 · S. 578-580

Dokument
899258
CareLit-ID
Jahr
1983
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Geburtshilfe und Frauenheilkunde
Autor:innen
Gerhard H. Schlund
Ausgabe
Heft 09 / 1983
Jahrgang 43
Seiten
578-580
Erschienen: 1983-09-01 00:00:00
ISSN
0016-5751

Zusammenfassung

Zusammenfassung Eine Verpflichtung zur Hilfeleistung besteht auch für denjenigen Arzt, der die notwendige Hilfe für den Patienten nicht selbst erbringen, ihre Verwirklichung jedoch durch geeignete eigene Maßnahmen fördern oder zumindest vorbereiten kann. Bei einem ärztlicherseits erkannten lebensbedrohenden Zustand muß der den Patienten lediglich untersuchende Arzt einen Kollegen, der erfolgreicher als er selbst auf den Patienten einwirken kann, damit dieser sich in die absolut notwendige Krankenhausbehandlung begibt, unverzüglich verständigen. Unter Umständen kann sogar, wenn ein Kollege nicht sofort erreichbar…

Schlagworte

Geburtshilfe und Frauenheilkunde