Der Varizen-König kommt aus dem SteigerwaldQualitätsberichte der Kliniken erlauben dem Leser keinen Vergleich zwischen Häusern und Abteilungen
Busse, T. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2006 · Heft 3 · S. 170 bis 175
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit 2005 sind die Krankenhäuser nach § 137 SCB V verpflichtet, den Kostenträgern einen strukturierten Qualitätsbericht vorzulegen, der im Internet veröffentlicht wird. Die bisher vorliegenden Qualitätsberichte unterscheiden sich sehr in Layout, Struktur und Leistungsdarstellung. Sie erlauben keinen Vergleich von Kliniken oder Abteilungen. Dies liegt zum einen an sehr interpretationsfähigen Vorgaben zur Codierung und Datendarstellung, zum anderen fehlen Indikatoren, an denen die Glaubhaftigkeit einzelner Angaben gemessen werden kann. Das ergab eine Forschungsarbeit der FH Frankfurt.