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Schwerbehindertenrechte im Bewerbungsverfahren

Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2006 · Heft 4 · S. 318 bis 321

Dokument
90015
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B.
Ausgabe
Heft 4 / 2006
Jahrgang 45
Seiten
318 bis 321
Erschienen: 2006-04-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Mit dem Gesetz Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen im SGB IX sollen die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Behinderten in der Gesellschaft gefördert, Benachteiligungen vermieden oder ihnen entgegengewirkt werden. Von zentraler Bedeutung sind die Vorgaben im Zusammenhang mit Arbeitsverhaltnissen behinderter Menschen. Sie erstrecken sich von der Phase der Anbahnung bis zur Phase der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Die nachfolgend dargestellte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gewährt einen guten Einblick in die im Bewerbungsverfahren zu beachtenden Schwerbehinderten rechte.

Schlagworte

DISKRIMINIERUNG BEHINDERUNG BEWERBUNG ARBEITGEBER ENTSCHEIDUNG ANFORDERUNG PERSONALAUSWAHL MENSCHEN EIGNUNG UNTERLAGEN SCHREIBEN ALTENPFLEGE DATENBANKEN HÖHE ARBEITSPLATZ ES