CareLit Fachartikel

Der Betreimngsplan nach § 1901Absatz 4 Satz 2 und 3 Bürgerliches GesetzbuchZum Inhalt und zur Bedeutung der gesetzlichen Regelung

Fröschle, T. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2006 · Heft 3 · S. 43 bis 47

Dokument
90022
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Fröschle, T.
Ausgabe
Heft 3 / 2006
Jahrgang 15
Seiten
43 bis 47
Erschienen: 2006-03-31 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Seit dem 1. Juli 2005 gibt es für die Vormundschaftsgerichte die Möglichkeit, dem Betreuer die Erstellung eines Betreuungsplanes vorzuschreiben. Inzwischen ist ein gutes halbes Jahr vergangen und es ist an der Zeit, diese Regelung - die in der Fachöffentlichkeit ein weit geringeres Echo als die Neuregelung des Vergütungsrechts gefunden hat - genauer unter die Lupe zu nehmen.

Schlagworte

PLANUNG BETREUUNG GERICHT GESETZ BETREUUNGSRECHT BtPrax Betreuungsrechtliche Praxis