Qualität der BetreuungsarbeitDie Aufsicht des Vormundschaftsgerichts
Harm, U. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2006 · Heft 3 · S. 48 bis 50
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vor dem 1. Juli 2005 war eine eingeschränkte punktuelle Qualitätskontrolle der Betreuungsarbeit über die Tätigkeitsdokumentation zum Vergütungsantrag durch die Gerichte möglich. Mit der Einführung der Pauschalierung ist dieser detaillierte Einblick in die Arbeit der Betreuer vollständig weggefallen. Die regelmäßigen Berichte stellen in der bisherigen üblichen Form keinen Ersatz dar. Die Berufsverbände der Berufsund Vereinsbetreuer arbeiten seit langem an der Entwicklung von Qualitätsmerkmalen, Standards und Leitlinien. Sie wollen die Betreuungsarbeit auch für die gerichtliche Aufsicht weitgehend transparent und…