CareLit Fachartikel
Übergehen des Antrages auf Einholung eines Sachverständigengutachtens
Patienten Rechte, Frankfurt · 2006 · Heft 2 · S. 16 bis 19
Dokument
90025
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Gericht darf von der Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens jedenfalls dann nicht absehen, wenn das im Ermittlungsverfahren eingeholte Gutachten nicht alle entscheidungserheblichen Fragen klärt.
Schlagworte
GUTACHTEN
RECHT
Einholung
Sachverständigengutachtens
Gericht
Weiteren
Jedenfalls
Absehen
Ermittlungsverfahren
Eingeholte
Entscheidungserheblichen
Fragen
Klärt
Patienten Rechte
Frankfurt