CareLit Fachartikel
Personenbedingte Kündigung wegen häufiger Fehlzeiten durch Kurzzeiterkrankungen
PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 3 · S. 127 bis 130
Dokument
90058
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall streiten die Parteien über die Wirksamkeit einer personenbedingten Kündigung der Beklagten. Die Klägerin ist bei der Beklagen als Altenpflegehelferin beschäftigt mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden. Voraussetzung für die Wirksamkeit einer personenbedingten Kündigung wegen häufiger Fehlzeiten durch Kurzzeiterkrankungen ist das Vorliegen einer negativen Gesundheitsprognose. Das heißt, dass objektiv Tatsachen vorliegen müssen, die eine negative Zukunftsprognose rechtfertigen.
Schlagworte
ARBEITSUNFAEHIGKEIT
FEHLZEITEN
PflegeRecht
Neuwied