CareLit Fachartikel

Personenbedingte Kündigung wegen häufiger Fehlzeiten durch Kurzzeiterkrankungen

PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 3 · S. 127 bis 130

Dokument
90058
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2006
Jahrgang 10
Seiten
127 bis 130
Erschienen: 2006-03-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall streiten die Parteien über die Wirksamkeit einer personenbedingten Kündigung der Beklagten. Die Klägerin ist bei der Beklagen als Altenpflegehelferin beschäftigt mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden. Voraussetzung für die Wirksamkeit einer personenbedingten Kündigung wegen häufiger Fehlzeiten durch Kurzzeiterkrankungen ist das Vorliegen einer negativen Gesundheitsprognose. Das heißt, dass objektiv Tatsachen vorliegen müssen, die eine negative Zukunftsprognose rechtfertigen.

Schlagworte

ARBEITSUNFAEHIGKEIT FEHLZEITEN PflegeRecht Neuwied