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Provisionenfür Ärzte?

Koller, C. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 2006 · Heft 3 · S. 190 bis 191

Dokument
90113
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus Umschau, Kulmbach
Autor:innen
Koller, C.
Ausgabe
Heft 3 / 2006
Jahrgang 75
Seiten
190 bis 191
Erschienen: 2006-03-01 00:00:00
ISSN
0023-4508
DOI

Zusammenfassung

Zu den neuen Marketingmaßnahmen von Krankenhäusern gehört auch die Honorargewährung an niedergelassene Ärzte, die so genannte Zuweiserpauschale. Ziel ist es, die Ärzte für die Zuweisung von Patienten in eine entsprechende Klinik finanziell zu entlohnen und somit als Zuweiser an sich zu binden. Was unter Kaufleuten unter dem Begriff Provision als selbstverständlich gilt und in §354 Handelsgesetzbuch gesetzlichen geregelt ist, stößt bei dem freien Beruf der Ärzteschaft auf rechtliche Bedenken.

Schlagworte

KASSENAERZTLICHE VEREINIGUNG PORTION KRANKENHÄUSER BERLIN CHIRURGIE LICHT NEUROLOGIE VERSTÄNDNIS TELEFON Krankenhaus Umschau Kulmbach