CareLit Fachartikel
Provisionenfür Ärzte?
Koller, C. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 2006 · Heft 3 · S. 190 bis 191
Dokument
90113
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zu den neuen Marketingmaßnahmen von Krankenhäusern gehört auch die Honorargewährung an niedergelassene Ärzte, die so genannte Zuweiserpauschale. Ziel ist es, die Ärzte für die Zuweisung von Patienten in eine entsprechende Klinik finanziell zu entlohnen und somit als Zuweiser an sich zu binden. Was unter Kaufleuten unter dem Begriff Provision als selbstverständlich gilt und in §354 Handelsgesetzbuch gesetzlichen geregelt ist, stößt bei dem freien Beruf der Ärzteschaft auf rechtliche Bedenken.
Schlagworte
KASSENAERZTLICHE VEREINIGUNG
PORTION
KRANKENHÄUSER
BERLIN
CHIRURGIE
LICHT
NEUROLOGIE
VERSTÄNDNIS
TELEFON
Krankenhaus Umschau
Kulmbach