Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden
Die Personalvertretung, Berlin · 2006 · Heft 1 · S. 24 bis 29
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach § 75 Abs. 3 Nr.1 BPersVC erstreckt sich auch auf die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Mehrarbeit oder Überstunden angeordnet werden. 2. Deklariert der Dienststellenleiter in der Überstundenanordnung die Ableistung der Überstunden als freiwillig, so wird damit der in § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG vorausgesetzte kollektive Tatbestand nicht in Frage gestellt. 3. Soweit Maßnahmen, die dem Katalog der uneingeschränkten Mitbestimmung nach § 75 Abs. 3 BPersVG unterfallen, die Regierungsverantwortung berühren, ist das Modell der eingeschränkten Mitbestimmung nach § 69 A…