CareLit Fachartikel

Qualität und gerichtliche Aufsicht nach dem 2. BetreuugsrechtsänderungsgesetzVon den Pflichten des Betreuers

BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2006 · Heft 3 · S. 54 bis 58

Dokument
90129
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2006
Jahrgang 15
Seiten
54 bis 58
Erschienen: 2006-03-31 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Betreuungsrechts deklarierte unter anderem die Stärkung der gerichtlichen Aufsicht zu einem wichtigen Ziel. Dies insbesondere vor dem Hintergrund einer sich häufenden Berichterstattung über tatsächliches oder vermeintliches Betreuerfehlverhalten in den Medien. Die Amtsführung eines Betreuers unterliegt einer umfassenden gerichtlichen Aufsicht, die sich auf alle Tätigkeitsbereiche in der Betreuung erstreckt. Sämtliche Betreuertypen: Ehrenamtler, Berufsbetreuer, und mit Einschränkungen auch Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden unterliegen der gerichtlichen Aufsicht.…

Schlagworte

PATIENTENVERFUEGUNG BERLIN LEBEN VERWIRRTHEIT FREIHEIT GESUNDHEIT LEBENSSTIL RECHTSPRECHUNG MENSCHEN VERSICHERUNG EIGNUNG ARBEIT PRAXIS FREUNDE SICHERHEIT FINGER