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§25 ArbZG - ein Ende mit Schrecken? - Grenzen der Zumutbarkeitsrechtsprechung -
Litschen, K. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2006 · Heft 4 · S. 182 bis 185
Dokument
90134
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der geänderte § 25 ArbZG trat am 1. Januar 2006 in Kraft. In seinem Beschluss vom 24. Januar 2006 stellte das Bundesarbeitsgericht klar, dass die mit der Verlängerung des § 25 ArbZG beabsichtigte Umgehung der europarechtlich geforderten Höchstgrenze der Arbeitszeit nicht erreicht wird. Für Arbeitgeber bedeutet dies, das was in den vergangenen zwei Jahren versäumt wurde, muss nun unverzüglich umgesetzt werden.
Schlagworte
BEREITSCHAFTSDIENST
ARBEITSZEIT
ARBEITGEBER
RICHTLINIE
URTEIL
REFORM
WEIN
VERHALTEN
RECHTSPRECHUNG
DEUTSCHLAND
LITERATUR
AUFSCHUB
ZEIT
VERZÖGERUNG
ES
ROLLE