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§25 ArbZG - ein Ende mit Schrecken? - Grenzen der Zumutbarkeitsrechtsprechung -

Litschen, K. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2006 · Heft 4 · S. 182 bis 185

Dokument
90134
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Litschen, K.
Ausgabe
Heft 4 / 2006
Jahrgang 20
Seiten
182 bis 185
Erschienen: 2006-04-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der geänderte § 25 ArbZG trat am 1. Januar 2006 in Kraft. In seinem Beschluss vom 24. Januar 2006 stellte das Bundesarbeitsgericht klar, dass die mit der Verlängerung des § 25 ArbZG beabsichtigte Umgehung der europarechtlich geforderten Höchstgrenze der Arbeitszeit nicht erreicht wird. Für Arbeitgeber bedeutet dies, das was in den vergangenen zwei Jahren versäumt wurde, muss nun unverzüglich umgesetzt werden.

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST ARBEITSZEIT ARBEITGEBER RICHTLINIE URTEIL REFORM WEIN VERHALTEN RECHTSPRECHUNG DEUTSCHLAND LITERATUR AUFSCHUB ZEIT VERZÖGERUNG ES ROLLE