CareLit Fachartikel
Wer zahlt den Rollstuhl?Die Rechtslage bei der Kostenübernahme von Hilfsmitteln in Heimen ist noch nicht abschließend geklärt
Seiffert, H. · Altenheim, Hannover · 2006 · Heft 4 · S. 35 bis
Dokument
90173
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht hat mit der Entscheidung vom 22.7.2004, Az.: B 3 KR 5/03 Rt die Frage der Kostenübernahme für Rollstühle für Heimbewohner nur scheinbar abschließend geklärt. Das Urteil sieht vor, dass bei allen Personen, denen eine verantwortungsbewusste Bestimmung über das eigene Schicksal nicht mehr möglich ist, das Heim zur Kostenübernahme eines Rollstuhls verpflichtet ist. Nicht befasst hat sich das Bundessozialgericht indes mit der regelmäßig behandlungspflegerischen Komponente von Rollstühlen. Gerade diese ist aber für Schädel-Hirn-Trauma-Patienten wesentlich.
Schlagworte
KRANKENTRANSPORTMITTEL
ENTSCHEIDUNG
KRANKENVERSICHERUNG
RECHTSANWÄLTE
ROLLSTÜHLE
LEBEN
REHABILITATION
Altenheim
Hannover