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Erweiterung der Rechte nach § 92 Abs. 1 SGB V für den Gemeinsamen Bundesausschuss...und was sagt die Transparenzrichtlinie dazu?

Kozianka, W. · Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 3 · S. 141 bis 142

Dokument
90178
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Kozianka, W.
Ausgabe
Heft 3 / 2006
Jahrgang 28
Seiten
141 bis 142
Erschienen: 2006-03-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der Autor meint, erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit der neuen Rechte des GBA mit den Vorschriften der Transparenzrichtlinie bestehen insoweit, als die sich für derartige Ausschlussentscheidungen aus Art. 7 Transparenzrichtlinie ergebenden Anforderungen dabei nicht gewahrt werden. Die Frage ist, ob der deutsche Gesetzgeber bewusst die Regelungen der Transparenzrichtlnie ignoriert. Dieses Verhalten ist nicht hinzunehmen.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL KRANKENVERSICHERUNG ENTSCHEIDUNG WIRTSCHAFTLICHKEIT RECHT VORSCHRIFTEN ES RICHTLINIE TRAGEN REGIERUNG GESUNDHEITSWESEN VERHALTEN RECHTSPRECHUNG Pharma Recht Frankfurt