CareLit Fachartikel
Erweiterung der Rechte nach § 92 Abs. 1 SGB V für den Gemeinsamen Bundesausschuss...und was sagt die Transparenzrichtlinie dazu?
Kozianka, W. · Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 3 · S. 141 bis 142
Dokument
90178
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Autor meint, erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit der neuen Rechte des GBA mit den Vorschriften der Transparenzrichtlinie bestehen insoweit, als die sich für derartige Ausschlussentscheidungen aus Art. 7 Transparenzrichtlinie ergebenden Anforderungen dabei nicht gewahrt werden. Die Frage ist, ob der deutsche Gesetzgeber bewusst die Regelungen der Transparenzrichtlnie ignoriert. Dieses Verhalten ist nicht hinzunehmen.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
KRANKENVERSICHERUNG
ENTSCHEIDUNG
WIRTSCHAFTLICHKEIT
RECHT
VORSCHRIFTEN
ES
RICHTLINIE
TRAGEN
REGIERUNG
GESUNDHEITSWESEN
VERHALTEN
RECHTSPRECHUNG
Pharma Recht
Frankfurt