CareLit Fachartikel
Impfung mit nicht zugelassenem Impfstoff löst keine staatliche Einstandspflicht für Impfschäden aus
Patienten Rechte, Frankfurt · 2006 · Heft 4 · S. 73 bis 74
Dokument
90398
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Staat haftet nicht für Schäden, die durch Impfungen entstehen, die mit einem zu diesem Zeitpunkt noch nicht zugelassenen Impfstoff durchgeführt wurden. Dies entschied das Bundessozialgericht und wies damit die Klage eines Elternpaars zurück, dessen Kind im Rahmen der Teilnahme an einer Verträglichkeitsstudie mit einem solchen Mittel geimpft worden war. Die Richter verwiesen in ihrer Urteilsbegründung auf den Wortlaut der damaligen Impfempfehlung des Bayerischen Innenministeriums. Diese habe sich nur auf bereits zugelassene Impfstoffe bezogen
Schlagworte
BEHOERDE
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KRANKHEIT
GESUNDHEIT
Patienten Rechte
Frankfurt