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Geldwerter Vorteil: Arbeitgeber spendiert Raucherentwöhnung

Patienten Rechte, Frankfurt · 2006 · Heft 4 · S. 75 bis 80

Dokument
90399
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2006
Jahrgang 5
Seiten
75 bis 80
Erschienen: 2006-04-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Ein Urteil des FG Köln vom 24. Juni 2004 macht deutlich, dass trotz betrieblichen Interesses der private Aspekt der Gesundheitsförderung überwiegt, wenn ein Arbeitgeber die Kosten einer Raucherentwöhnung für seinen Arbeitnehmer übernimmt. Aus diesem Grund muss der Arbeitnehmer die Kosten der Raucherentwöhnung als geldwerten Vorteil versteuern.

Schlagworte

ARBEITNEHMER KOSTEN ARBEITGEBER ZUWENDUNG NICHTRAUCHER STEUER GESUNDHEIT GESUNDHEITSFÖRDERUNG Patienten Rechte Frankfurt