CareLit Fachartikel
Geldwerter Vorteil: Arbeitgeber spendiert Raucherentwöhnung
Patienten Rechte, Frankfurt · 2006 · Heft 4 · S. 75 bis 80
Dokument
90399
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Urteil des FG Köln vom 24. Juni 2004 macht deutlich, dass trotz betrieblichen Interesses der private Aspekt der Gesundheitsförderung überwiegt, wenn ein Arbeitgeber die Kosten einer Raucherentwöhnung für seinen Arbeitnehmer übernimmt. Aus diesem Grund muss der Arbeitnehmer die Kosten der Raucherentwöhnung als geldwerten Vorteil versteuern.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
KOSTEN
ARBEITGEBER
ZUWENDUNG
NICHTRAUCHER
STEUER
GESUNDHEIT
GESUNDHEITSFÖRDERUNG
Patienten Rechte
Frankfurt