CareLit Fachartikel
Einnahme von Cannabis zur medikamentösen Behandlung kann aus Notstandsgesichtspunkten gerechtfertigt sein
Patienten Rechte, Frankfurt · 2006 · Heft 4 · S. 86 bis 87
Dokument
90402
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt wird ein Urteil des OLG Karlsruhe vom 24. Juni 2004. Der Angeklagte leidet als Folge einer Multiplen Sklerose an einer Ataxie. Diese Ataxie ist nach dem Stand der Medizin nicht behandelbar. Zur Linderung seiner Leiden nimmt der Angeklagte Haschisch und Marihuana zu sich. Wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erhob die Staatsanwalt deshalb Anklage. Der Angeklagte wurde frei gesprochen. Die Revision der Staatsanwaltschaft hatte - zumindest vorläufig - Erfolg.
Schlagworte
HANDEL
LEBEN
CANNABIS
URTEIL
GESUNDHEIT
ARZNEIMITTEL
GESUNDHEITSVERSORGUNG
PATIENTEN
BERLIN
GESELLSCHAFTEN
MENSCHEN
SONNENBADEN
VERHALTEN
PERSONEN
LEISTUNG
HAND