CareLit Fachartikel

Einnahme von Cannabis zur medikamentösen Behandlung kann aus Notstandsgesichtspunkten gerechtfertigt sein

Patienten Rechte, Frankfurt · 2006 · Heft 4 · S. 86 bis 87

Dokument
90402
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2006
Jahrgang 5
Seiten
86 bis 87
Erschienen: 2006-04-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Vorgestellt wird ein Urteil des OLG Karlsruhe vom 24. Juni 2004. Der Angeklagte leidet als Folge einer Multiplen Sklerose an einer Ataxie. Diese Ataxie ist nach dem Stand der Medizin nicht behandelbar. Zur Linderung seiner Leiden nimmt der Angeklagte Haschisch und Marihuana zu sich. Wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erhob die Staatsanwalt deshalb Anklage. Der Angeklagte wurde frei gesprochen. Die Revision der Staatsanwaltschaft hatte - zumindest vorläufig - Erfolg.

Schlagworte

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