Haschischkauf bleibt unzulässig - Kein Erwerb für Selbstmedikation
Patienten Rechte, Frankfurt · 2006 · Heft 4 · S. 88 bis 90
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Erwerb und die Einfuhr von Cannabisprodukten wie Haschisch für die Selbstmedikation bei einer Schmerztherapie ist weiter unzulässig. Damit wurde die Klage eines Mannes zurückgewiesen, der wegen der Einfuhr von Haschischöl und Marihuana aus Holland zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Der Mann, war nach einem Motorradunfall zu 80 Prozent schwerbehindert und sollte auf ärztliche Empfehlung hin die Drogen zur Linderung chronischer Schmerzen konsumieren. Laut Gericht hätte er zuvor eine gesetzlich mögliche AusnahrneerJaubnis für den straffreien, medizinisch notwendigen Konsum von Canabis beantragen müssen.