CareLit Fachartikel
BetreuerentschädigungWelche Rechtsmittel kann der Betreuer einlegen?
Deinert, H. · Bt-plus, Zeitschrift für die professionelle Betreuungsarbeit · 2006 · Heft 4 · S. 54 bis 56
Dokument
90420
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beschlüsse, die zu Entschädigungsansprüchen von Vormündern, Pflegern und Betreuern ergehen, müssen keine Rechtsmittelbelehrung enthalten. Es wird in der Rechtsprechung vorausgesetzt, dass zumindest beruflich tätige Betreuungspersonen in der Lage sein müssen, sich über die Formen und Fristen möglicher Rechtsmittel selbst zu informieren.
Schlagworte
ENTSCHAEDIGUNG
MÄNNER
ENTSCHEIDUNGSFINDUNG
MENSCHEN
REHABILITATION
LEBEN
KOMMUNIKATION
ZEIT
BUNDESREGIERUNG
ARBEITSPLATZ
EIGNUNG
BERATUNG
SELBSTHILFE
LEISTUNG
PERSONEN
ZIELE