CareLit Fachartikel
BetreuerentschädigungWelche Rechtsmittel kann der Betreuer einlegen?
Deinert, H. · Bt-plus, Zeitschrift für die professionelle Betreuungsarbeit · 2006 · Heft 4 · S. 54 bis 56
Dokument
90420
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beschlüsse, die zu Entschädigungsansprüchen von Vormündern, Pflegern und Betreuern ergehen, müssen keine Rechtsmittelbelehrung enthalten. Es wird in der Rechtsprechung vorausgesetzt, dass zumindest beruflich tätige Betreuungspersonen in der Lage sein müssen, sich über die Formen und Fristen möglicher Rechtsmittel selbst zu informieren.
Schlagworte
ENTSCHAEDIGUNG
Müssen
Rechtsmittel
Beschlüsse
Entschädigungsansprüchen
Vormündern
Pflegern
Betreuern
Ergehen
Keine
Rechtsmittelbelehrung
Enthalten
Rechtsprechung
Bt-plus
Zeitschrift für die professionelle Betreuungsarbeit