CareLit Fachartikel

BetreuerentschädigungWelche Rechtsmittel kann der Betreuer einlegen?

Deinert, H. · Bt-plus, Zeitschrift für die professionelle Betreuungsarbeit · 2006 · Heft 4 · S. 54 bis 56

Dokument
90420
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt-plus, Zeitschrift für die professionelle Betreuungsarbeit
Autor:innen
Deinert, H.
Ausgabe
Heft 4 / 2006
Jahrgang 2
Seiten
54 bis 56
Erschienen: 2006-04-01 00:00:00
ISSN
1860-8027
DOI

Zusammenfassung

Beschlüsse, die zu Entschädigungsansprüchen von Vormündern, Pflegern und Betreuern ergehen, müssen keine Rechtsmittelbelehrung enthalten. Es wird in der Rechtsprechung vorausgesetzt, dass zumindest beruflich tätige Betreuungspersonen in der Lage sein müssen, sich über die Formen und Fristen möglicher Rechtsmittel selbst zu informieren.

Schlagworte

ENTSCHAEDIGUNG MÄNNER ENTSCHEIDUNGSFINDUNG MENSCHEN REHABILITATION LEBEN KOMMUNIKATION ZEIT BUNDESREGIERUNG ARBEITSPLATZ EIGNUNG BERATUNG SELBSTHILFE LEISTUNG PERSONEN ZIELE