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Die Legaldefinition des Embryos gemäß § 8 Abs. 1 ESchG -Grenzfälle regenerativer Zellforschung am Maßstab des deutschen Embryonenschutzgesetzes sowie der Vorgaben des Menschenrech…
Koenig, C.; Müller, E.-M. · Gen Technik & Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 1 bis 8
Dokument
90445
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag untersucht die rechtliche Zulässigkeit der biotechnischen Gewinnung und Vermehrung menschlicher Stammzellen zu therapeutischen Zwecken. Die Untersuchung erfolgt nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz und berücksichtigt die Vorgaben des Übereinkommens zum Schutz der Menschenrechte und Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin und das Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen.
Schlagworte
EMBRYO
FORSCHUNG
ENTWICKLUNGSSTADIUM
GENTECHNIK
STAMMZELLEN
MENSCHENRECHTE
BIOLOGIE
MEDIZIN
Gen Technik & Recht
Frankfurt