CareLit Fachartikel
Qualitätssicherung ist Aufgabe der Hebammen
Klein Remane, U. · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2006 · Heft 5 · S. 15 bis 15
Dokument
90453
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der Schweiz nehmen angestellte Hebammen an den Qualitätsprogrammen ihres Krankenhauses teil. Freipraktizierende Hebammen müssen selbst nachweisen, dass sie die gesetzlichen Vorschriften zur Qualitätssicherung erfüllen.
Schlagworte
QUALITAETSSICHERUNG
Hebammen
Qualitätssicherung
Schweiz
Nehmen
Angestellte
Qualitätsprogrammen
Ihres
Krankenhauses
Freipraktizierende
Müssen
Selbst
Nachweisen
Deutsche Hebammen Zeitschrift
Hannover