CareLit Fachartikel
Ein der Pflege entzogenes Einsatzfeld neu besetzen
Hasseler, M. · Häusliche Pflege, Hannover · 2006 · Heft 6 · S. 16 bis 21
Dokument
90578
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Urteil vom 30. September 2005 hat das Landgericht Köln entschieden, dass eine Mundspüllösung mit dem Inhaltsstoff Chlorhexidin ein Arzneimittel und kein Kosmetikum ist. Die Parteien sind Wettbewerber beim Vertrieb von Mundspüllösungen. Sie streiten darum, ob das vom Beklagten ohne arzneimittelrechtliche Zulassung vertriebene Präparat meridol Chlorhexidin 0,2% Mundspüllösung ein Arzneimittel ist oder, wie der Beklagte meint, ein Kosmetikum, das keiner arzneimittelrechtlichen Zulassung bedarf.
Schlagworte
PRAEVENTION
BERATUNG
ES
LITERATUR
ALTERN
GESUNDHEITSFÖRDERUNG
FRAUEN
PATIENTEN
BEOBACHTUNG
BERUFSGRUPPEN
DEUTSCHLAND
REHABILITATION
GESUNDHEITSWESEN
TERTIÄRPRÄVENTION
GESUNDHEITSVERSORGUNG
WISSEN