CareLit Fachartikel

Ein der Pflege entzogenes Einsatzfeld neu besetzen

Hasseler, M. · Häusliche Pflege, Hannover · 2006 · Heft 6 · S. 16 bis 21

Dokument
90578
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Hasseler, M.
Ausgabe
Heft 6 / 2006
Jahrgang 15
Seiten
16 bis 21
Erschienen: 2006-06-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

In seinem Urteil vom 30. September 2005 hat das Landgericht Köln entschieden, dass eine Mundspüllösung mit dem Inhaltsstoff Chlorhexidin ein Arzneimittel und kein Kosmetikum ist. Die Parteien sind Wettbewerber beim Vertrieb von Mundspüllösungen. Sie streiten darum, ob das vom Beklagten ohne arzneimittelrechtliche Zulassung vertriebene Präparat meridol Chlorhexidin 0,2% Mundspüllösung ein Arzneimittel ist oder, wie der Beklagte meint, ein Kosmetikum, das keiner arzneimittelrechtlichen Zulassung bedarf.

Schlagworte

PRAEVENTION BERATUNG ES LITERATUR ALTERN GESUNDHEITSFÖRDERUNG FRAUEN PATIENTEN BEOBACHTUNG BERUFSGRUPPEN DEUTSCHLAND REHABILITATION GESUNDHEITSWESEN TERTIÄRPRÄVENTION GESUNDHEITSVERSORGUNG WISSEN