Erst prüfen, dann kaufen
Gerx, O. · Häusliche Pflege, Hannover · 2006 · Heft 6 · S. 26 bis 29
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt wird ein Urteil des Landgericht München I vom 9. August 2005. Der Verfügungskläger, eine Wettbewerbszentrale, macht gegen den Verfügungsbeklagten im Wege eines Eilverfahrens einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend. Beanstandet wird, dass in einem Gesundheitsmagazin fast ausschließlich über Produkte eines Arzneimittelherstellers in redaktionell aufgemachten Beiträgen berichtet wird. Mit den Werbeanzeigen des Herstellers ist das Heft nahezu ausschließlich gefüllt. Hier liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz von Trennung von Werbung und redaktionellem Text vor.