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Fahnenstich, J. · Häusliche Pflege, Hannover · 2006 · Heft 6 · S. 34 bis 35
Dokument
90582
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Urteil vom 13. Mai 2005 vertritt das OLG Köln die Auffassung, dass der Aufdruck Arzneimittel zur Behandlung des Bluthochdrucks und der Angina pectoris auf der äußeren Verpackung eines Medikaments Werbung darstellt.. Der genannte Aufdruck sei auch irreführend, wenn das Medikament nicht für alle klinisch bekannten Formen der Angina pectoris zugelassen ist.
Schlagworte
KRANKENKASSE
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