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Schriftform soll Streit verhindern

John, I. · Häusliche Pflege, Hannover · 2006 · Heft 6 · S. 36 bis 37

Dokument
90583
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
John, I.
Ausgabe
Heft 6 / 2006
Jahrgang 15
Seiten
36 bis 37
Erschienen: 2006-06-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Vorgestellt wird ein Urteil des VG Köln vom 4. Mai 2005. Die Klägerin ist eine Handelsgesellschaft österreichischen Rechts. Sie stellt u.a. ein Produkt mit dem Namen O.-Pulver her. Das Mittel soll einer gewichtskontrollierenden Ernährung dienen. Die Beklagte stufte das Präparat als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel ein. Die Klage ist gegen die Feststellung der arzneimittelrechtlichen Zulassungspflicht des Produktes gerichtet.

Schlagworte

KUENDIGUNG ZIELE FAMILIE ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSLEISTUNG PERSONEN CHARAKTER ZAHNÄRZTE NAMEN ES KIND ARBEITSPLATZ BERUFE Häusliche Pflege Hannover