CareLit Fachartikel

Die Einordnung eines Produkts als (Tier) Arzneimittel richtet sich nach seiner objektiven Zweckbestimmung

Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 5 · S. 216 bis 221

Dokument
90630
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2006
Jahrgang 28
Seiten
216 bis 221
Erschienen: 2006-05-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der Beitrag nennt die Gründe eines Beschlusses des OVG NRW vom 18. Mai 2005. Die Klägerin bringt eine in den Niederlanden hergestellte Flüssigkeit D. in Verkehr, die Flüssigkeit wird von der Klägerin als Klauenpflegemittel bezeichnet. Die Beklagte untersagte der Klägerin das Inverkehrbringen von D. ohne arzneimittelrechtliche Zulassung.

Schlagworte

WIRKUNG ARZNEIMITTEL RICHTLINIE ANWENDER TIERHALTUNG Pharma Recht Frankfurt