CareLit Fachartikel
Die Einordnung eines Produkts als (Tier) Arzneimittel richtet sich nach seiner objektiven Zweckbestimmung
Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 5 · S. 216 bis 221
Dokument
90630
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag nennt die Gründe eines Beschlusses des OVG NRW vom 18. Mai 2005. Die Klägerin bringt eine in den Niederlanden hergestellte Flüssigkeit D. in Verkehr, die Flüssigkeit wird von der Klägerin als Klauenpflegemittel bezeichnet. Die Beklagte untersagte der Klägerin das Inverkehrbringen von D. ohne arzneimittelrechtliche Zulassung.
Schlagworte
WIRKUNG
ARZNEIMITTEL
RICHTLINIE
ANWENDER
TIERHALTUNG
Pharma Recht
Frankfurt