CareLit Fachartikel
Zur Frage der Irreführung von Ärzten oder Apothekern durch den Namen eines Generikums über den Gesichtspunkt einerWirkstoffidentität mit dem Originalpräparat
Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 5 · S. 222 bis 228
Dokument
90631
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag nennt die Gründe eines Urteils des HansOLG Hamburg vom 26. Mai 2005. Die Parteien stellen beide Arzneimittel her und vertreiben diese. Die Beteiligten streiten um die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der von der Antragsgegnerin benutzten Arzneimittelbezeichnung Amlodipin Sandoz.
Schlagworte
IDENTITAET
ARZNEIMITTELHERSTELLUNG
WETTBEWERB
BUNDESGERICHTSHOF
AMLODIPIN
Pharma Recht
Frankfurt