CareLit Fachartikel
MobilPlus-Kapseln sind keine ergänzenden bilanzierten Diäten
Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 5 · S. 238 bis 243
Dokument
90633
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das OLG München vertritt in seinem Urteil vom 17. November 2005 die Auffassung, dass § 14b Abs. 1 Satz 2 DiätV richtlinienkonform im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 1999/21/EG der Kommission vom 25. März 1999 über diätische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke auszulegen sei. Nach dieser Richtlinienbestimmung sei die Wirksamkeit bilanzierter Diäten durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten zu belegen, diese Erfordernis gelte deshalb auch für die Beurteilung der Wirksamkeit bilanzierter Diäten nach nationalem deutschen Recht.
Schlagworte
NAHRUNGSERGÄNZUNG
ARZNEIMITTEL
DIAETPRODUKT
RICHTLINIE
BEURTEILUNG
WERBUNG
SCHREIBEN
GESUNDHEIT
LEBENSMITTELSICHERHEIT
RECHTSPRECHUNG
DIÄT
ERNÄHRUNG
HÖHE
ERHOLUNG
VERHALTEN
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