CareLit Fachartikel

Werbevertrag zwischen Pharmahersteller und Gesundheitsnetz unter Beteiligung von Ärzten

Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 5 · S. 243 bis 245

Dokument
90634
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2006
Jahrgang 28
Seiten
243 bis 245
Erschienen: 2006-05-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Vorgestellt wird ein Urteil des OLG München vom 16. Juni 2005. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass sich der von einem Pharmahersteller getätigte Abschluss eines Werbevertrages mit einem sog. Gesundheitsnetz, dem auch Ärzte angehören, ohne Kenntnis der Rechtspersönlichkeit des Gesundheitsnetzes auch dann nicht wegen Beteiligung an einem Verstoß gegen das ärztliche Werbeverbot als unlauter qualifizieren lässt, wenn das Gesundheitsnetz aus dem Werbevertrag einen aus dem Umsatzzuwachs des Pharmaherstellers bemessenen Provisionsanspruch erwirbt.

Schlagworte

URTEIL VEREINBARUNG SCHIEDSSTELLE PHARMAZEUTISCHE INDUSTRIE WETTBEWERB ES GICHT KRANKHEIT WERBUNG ERNÄHRUNG GESUNDHEIT SELBSTMEDIKATION FORTBILDUNG RECHTSPRECHUNG ÄRZTE GESUNDHEITSAUSGABEN