CareLit Fachartikel
Werbevertrag zwischen Pharmahersteller und Gesundheitsnetz unter Beteiligung von Ärzten
Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 5 · S. 243 bis 245
Dokument
90634
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt wird ein Urteil des OLG München vom 16. Juni 2005. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass sich der von einem Pharmahersteller getätigte Abschluss eines Werbevertrages mit einem sog. Gesundheitsnetz, dem auch Ärzte angehören, ohne Kenntnis der Rechtspersönlichkeit des Gesundheitsnetzes auch dann nicht wegen Beteiligung an einem Verstoß gegen das ärztliche Werbeverbot als unlauter qualifizieren lässt, wenn das Gesundheitsnetz aus dem Werbevertrag einen aus dem Umsatzzuwachs des Pharmaherstellers bemessenen Provisionsanspruch erwirbt.
Schlagworte
URTEIL
VEREINBARUNG
SCHIEDSSTELLE
PHARMAZEUTISCHE INDUSTRIE
WETTBEWERB
ES
GICHT
KRANKHEIT
WERBUNG
ERNÄHRUNG
GESUNDHEIT
SELBSTMEDIKATION
FORTBILDUNG
RECHTSPRECHUNG
ÄRZTE
GESUNDHEITSAUSGABEN