Das Urteil Verwaltungsgericht Köln: Der Bezug von Betäubungsmitteln für assistierten Suizid ist nicht erlaubt
Klie, T. · Altenheim, Hannover · 2006 · Heft 6 · S. 29 bis 30
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 21. 2. 2006, Az.: 7 K 2040/05 1. Eine Erlaubnis zum Erwerb von Betäubungsmitteln für den Zweck der Selbsttötung gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1Betäubungsmittetgesetz (BtMG) ist ausgeschlossen. 2. Es wäre, wenn, Aufgabe des Gesetzgebers, die Frage der Betäubungsmittelabgabe zur Ermöglichung eines assistierten Suizides zu klären. 3. Die Europäische Menschenrechtskommission (EMRK) zwingt eben falls nicht zu einer anderen Auslegung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat es bislang offen gelassen, ob die Art 8 EMRK das Recht umfasst, das eigene als unwürdig erlebte Leben durch S…