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Fallverteilung: Blick der BetreuungsbehördeNach welchen Kriterien werden Betreuern ihre Klienten zugewiesen? Beispiel: Betreuungsbehörde Kassel

Ackermann, B. · Bt-plus, Zeitschrift für die professionelle Betreuungsarbeit · 2006 · Heft 2 · S. 12 bis 17

Dokument
90668
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt-plus, Zeitschrift für die professionelle Betreuungsarbeit
Autor:innen
Ackermann, B.
Ausgabe
Heft 2 / 2006
Jahrgang 2
Seiten
12 bis 17
Erschienen: 2006-02-01 00:00:00
ISSN
1860-8027
DOI

Zusammenfassung

Rückblick: Die Betreuungsbehörde der Stadt Kassel nahm pünktlich im Januar 1992 mit dem In-Kraft-Treten des Betreuungsgesetzes ihre Arbeit auf. Mitarbeiter aus der Amtsvormundschaft des Jugendamtes und Sachbearbeiter des Sozialamtes, die bis zum 31. Dezember die Tätigkeit von Einzelvormündern und Pflegern wahrgenommen hatten, wurden zu einer Einheit und sollten das neue Gesetz in die Praxis umsetzen. 270 Behördenbetreuungen wurden in die neue Abteilung eingebracht.

Schlagworte

PERSOENLICHKEIT ARBEIT PRAXIS Bt-plus Zeitschrift für die professionelle Betreuungsarbeit