CareLit Fachartikel
Fallverteilung: Blick der BetreuungsbehördeNach welchen Kriterien werden Betreuern ihre Klienten zugewiesen? Beispiel: Betreuungsbehörde Kassel
Ackermann, B. · Bt-plus, Zeitschrift für die professionelle Betreuungsarbeit · 2006 · Heft 2 · S. 12 bis 17
Dokument
90668
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Rückblick: Die Betreuungsbehörde der Stadt Kassel nahm pünktlich im Januar 1992 mit dem In-Kraft-Treten des Betreuungsgesetzes ihre Arbeit auf. Mitarbeiter aus der Amtsvormundschaft des Jugendamtes und Sachbearbeiter des Sozialamtes, die bis zum 31. Dezember die Tätigkeit von Einzelvormündern und Pflegern wahrgenommen hatten, wurden zu einer Einheit und sollten das neue Gesetz in die Praxis umsetzen. 270 Behördenbetreuungen wurden in die neue Abteilung eingebracht.
Schlagworte
PERSOENLICHKEIT
ARBEIT
PRAXIS
Bt-plus
Zeitschrift für die professionelle Betreuungsarbeit