Ärztliche Kooperationen und Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
Andreas Meschke · Angewandte Nuklearmedizin · 2024 · Heft 02 · S. 146-149
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ZusammenfassungDas MoPeG modernisiert das Personengesellschaftsrecht in vielen Bereichen. Es bietet vor allem Neuregelungen im Bereich der Außenrechtsfähigkeit, des Gesellschaftsregisters, der Geschäftsführung und Vertretung, der Haftung, dem Spannungsverhältnis zwischen Auflösung und Fortführung bei Beendigung der Mitgliedschaft von Gesellschaftern und bei Beschlussmängelstreitigkeit. Die Möglichkeiten zu Freiberufler-Personenhandelsgesellschaften tatsächlich zu nutzen, ist im ärztlichen Bereich den Ärztekammern überantwortet, dem diese jedoch bislang nicht nachgekommen sind.