CareLit Fachartikel
Zuzahlung: Wer trägt das Risiko eines Zahlungsausfalls?- Die Krankenkassen mauern -
Schütz, R. · Rechtsdepesche, Köln · 2006 · Heft 5 · S. 74 bis 75
Dokument
90760
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Krankenkasse trägt nach § 43 Abs. 1 Satz 2 SGB V das Risiko, wenn der Patient trotz Mahnung die Zuzahlung nicht leistet. Zu dem Thema Inkassorisiko von Zuzahlungen gibt es bisher nur eine anhängige Klage. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung können allerdings noch einige Jahre vergehen.
Schlagworte
KRANKENKASSE
RISIKO
PFLEGEHILFSMITTEL
KRANKENVERSICHERUNG
PATIENT
ENTSCHEIDUNG
Rechtsdepesche
Köln