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Zuzahlung: Wer trägt das Risiko eines Zahlungsausfalls?- Die Krankenkassen mauern -

Schütz, R. · Rechtsdepesche, Köln · 2006 · Heft 5 · S. 74 bis 75

Dokument
90760
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Schütz, R.
Ausgabe
Heft 5 / 2006
Jahrgang 3
Seiten
74 bis 75
Erschienen: 2006-05-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die Krankenkasse trägt nach § 43 Abs. 1 Satz 2 SGB V das Risiko, wenn der Patient trotz Mahnung die Zuzahlung nicht leistet. Zu dem Thema Inkassorisiko von Zuzahlungen gibt es bisher nur eine anhängige Klage. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung können allerdings noch einige Jahre vergehen.

Schlagworte

KRANKENKASSE RISIKO PFLEGEHILFSMITTEL KRANKENVERSICHERUNG PATIENT ENTSCHEIDUNG Rechtsdepesche Köln