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Schadensersatz wegen eines Sturzes auf dem Flur einer PflegeeinrichtungOLG Frankfurt a.M. vom 19.1.2006(1 U 102/04)

Sassen, S. · Rechtsdepesche, Köln · 2006 · Heft 5 · S. 83 bis

Dokument
90767
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Sassen, S.
Ausgabe
Heft 5 / 2006
Jahrgang 3
Seiten
83 bis
Erschienen: 2006-05-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die klagende Krankenkasse begehrt von der beklagten Pflegeheimträgerin die Erstattung von Behandlungskosten, die ihr für ihr Mitglied entstanden sind. Die gesetzlich krankenversicherte Geschädigte bewohnte seit 1996 eine Pflegeeinrichtung der Beklagten. Am 6. September 2001 stürzte die damals 89-jährige Frau, als sie sich allein in einem Flur der Einrichtung auf dem Weg von ihrem Zimmer zum Speisesaal befand. Hierbei erlitt sie eine Oberschenkelhalsfraktur, für deren Behandlung die Klägerin 15075,46 Euro erstattete. Dieser Betrag wird nunmehr mit der Klage geltend gemacht.

Schlagworte

KRANKENKASSE FLUR PERSONAL DOKUMENTATION STURZ ENTSCHEIDUNG Rechtsdepesche Köln