CareLit Fachartikel

Personaleinsatz in der Nacht

Richter, R. · Altenheim, Hannover · 2006 · Heft 5 · S. 30 bis 30

Dokument
90847
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Richter, R.
Ausgabe
Heft 5 / 2006
Jahrgang 45
Seiten
30 bis 30
Erschienen: 2006-05-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

§ 5 Abs. 1 Satz 3 Heimpersonalverordnung (HeimPersV] fordert, dass in Heimen mit pflegebedürftigen Bewohnern auch in der Nachtzeit mindestens eine Fachkraft ständig anwesend sein muss. Aus dieser Bestimmung wird abgeleitet, dass 24 Stunden am Tag (also rund um die Uhr, auch nachts, wie § 15 Abs. 1 Nr. 3 SGB XI zur Einstufung in die Pflegestufe 3 verlangt und formuliert! eine Fachkraft anwesend sein muss. Wie ist es nun, wenn eine Einrichtung aus verschiedenen Baukörpern besteht oder innerhalb eines Baukörpers etwa eine vollstationäre Pflegestation und eine Einrichtung des Betreuten Wohnens betrieben wird? Darf d…

Schlagworte

EINRICHTUNG HEIMPERSONALVERORDNUNG HEIMAUFSICHT BETREUUNG ALTENHEIM BEREITSCHAFTSDIENST ORIENTIERUNG DEMENZ KOPF FARBE MENSCHEN PFLEGEHEIME GEDÄCHTNIS AGGRESSION INSELN GETRÄNKE