Personaleinsatz in der Nacht
Richter, R. · Altenheim, Hannover · 2006 · Heft 5 · S. 30 bis 30
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 5 Abs. 1 Satz 3 Heimpersonalverordnung (HeimPersV] fordert, dass in Heimen mit pflegebedürftigen Bewohnern auch in der Nachtzeit mindestens eine Fachkraft ständig anwesend sein muss. Aus dieser Bestimmung wird abgeleitet, dass 24 Stunden am Tag (also rund um die Uhr, auch nachts, wie § 15 Abs. 1 Nr. 3 SGB XI zur Einstufung in die Pflegestufe 3 verlangt und formuliert! eine Fachkraft anwesend sein muss. Wie ist es nun, wenn eine Einrichtung aus verschiedenen Baukörpern besteht oder innerhalb eines Baukörpers etwa eine vollstationäre Pflegestation und eine Einrichtung des Betreuten Wohnens betrieben wird? Darf d…