CareLit Fachartikel
Hinweispficht
Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2006 · Heft 5 · S. 31 bis 31
Dokument
90848
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 29. 9. 2005, Az.: 8 AZR 571/04 Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, müssen sich schon vor Inanspruchnahme von Leistungen der Agentur für Arbeit unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes arbeitssuchend melden. Arbeitgeber sollten die Arbeitnehmer davon vorzeitig in Kenntnis setzen. Die Verletzung dieser Hinweisobliegenheit löst indes keine Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers aus.
Schlagworte
KUENDIGUNG
MENSCHEN
LICHT
PFLANZEN
ORIENTIERUNG
KRANKENHÄUSER
Altenheim
Hannover