CareLit Fachartikel

Zum Vertragsverhältnis zwischen Kassenpatient und Krankenhausarzt

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 3 · S. 27 bis 31

Dokument
90855
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2006
Jahrgang 10
Seiten
27 bis 31
Erschienen: 2006-03-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Auch nach In Kraft Treten des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 21. Dezember 1992 ist Vertragspartner eines Kassenpatienten, der in einer Krankenhausambulanz behandelt wird, grundsätzlich der zur vertragsärztlichen Versorgung ermächtigte Krankenhausarzt. Werden in den Räumlichkeiten des Krankenhauses durch angestellte Ärzte des Krankenhausträgers ambulante Operationen durchgeführt, ohne dass die behandelnden Ärzte oder der die Ambulanz betreibende Chefarzt zur vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt sind, haftet grundsätzlich der Krankenhausträger.

Schlagworte

KRANKENHAUSTRAEGER Krankenhaus und Recht Frankfurt