CareLit Fachartikel
Zum Vertragsverhältnis zwischen Kassenpatient und Krankenhausarzt
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 3 · S. 27 bis 31
Dokument
90855
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch nach In Kraft Treten des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 21. Dezember 1992 ist Vertragspartner eines Kassenpatienten, der in einer Krankenhausambulanz behandelt wird, grundsätzlich der zur vertragsärztlichen Versorgung ermächtigte Krankenhausarzt. Werden in den Räumlichkeiten des Krankenhauses durch angestellte Ärzte des Krankenhausträgers ambulante Operationen durchgeführt, ohne dass die behandelnden Ärzte oder der die Ambulanz betreibende Chefarzt zur vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt sind, haftet grundsätzlich der Krankenhausträger.
Schlagworte
KRANKENHAUSTRAEGER
Krankenhaus und Recht
Frankfurt