CareLit Fachartikel
Gute Dokumentation reicht aus
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 3 · S. 31 bis 36
Dokument
90856
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
En Arzt muss sich vor Gericht nicht an die Einzelheiten eines Aufklärungsgesprächs mit einem Patienten erinnern können. Es genügt, wenn sich der Arzt versichert, dass ein solches Gespräch mit dem üblichen Inhalt stattgefunden hat und dies in der Patientenkartei auch entsprechend dokumentiert wurde. An den Nachweis der Aufklärung dürften keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Es sei nachvollziehbar, dass ein Arzt sich nicht mehr an alle Einzelheiten eines jeden Gespräches erinnern könne.
Schlagworte
GESPRAECH
Krankenhaus und Recht
Frankfurt