CareLit Fachartikel

Gute Dokumentation reicht aus

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 3 · S. 31 bis 36

Dokument
90856
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2006
Jahrgang 10
Seiten
31 bis 36
Erschienen: 2006-03-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

En Arzt muss sich vor Gericht nicht an die Einzelheiten eines Aufklärungsgesprächs mit einem Patienten erinnern können. Es genügt, wenn sich der Arzt versichert, dass ein solches Gespräch mit dem üblichen Inhalt stattgefunden hat und dies in der Patientenkartei auch entsprechend dokumentiert wurde. An den Nachweis der Aufklärung dürften keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Es sei nachvollziehbar, dass ein Arzt sich nicht mehr an alle Einzelheiten eines jeden Gespräches erinnern könne.

Schlagworte

GESPRAECH Krankenhaus und Recht Frankfurt