Rechtsfragen weitgehend ungeklärtEin informed consent zur Mammographie ist auf jeden Fall erforderlich, im jetzt anlaufenden Screening-Programm aber nicht eingelöst
Katzenmeier, C. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2006 · Heft 4 · S. 861 bis 863
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Autor erläutert die Kritik und die Einwände, die gegen das Mammographie-Screening erhoben werden. Das Recht auf Nichtwissen: jede Frau kann ein Interesse daran haben, die Information einer positiven Diagnose nicht zu bekommen. Kritiker nennen auch das Risiko der Strahlenbelastung. Denn symptomfreie, gesunde Frauen werden Röntgenstrahlen ausgesetzt. Ein weiterer Kritikpunkt ist die mangelnde Aufklärung bei Patientinnen, die sich in Untersuchungszentren begeben, ohne dort von einem Arzt gesondert aufgeklärt zu werden. Schließlich geht es um die Rechtsfolgen falscher Befunde. Diese können eine Haftung begründen.