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Rechtsfragen weitgehend ungeklärtEin informed consent zur Mammographie ist auf jeden Fall erforderlich, im jetzt anlaufenden Screening-Programm aber nicht eingelöst

Katzenmeier, C. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2006 · Heft 4 · S. 861 bis 863

Dokument
90889
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Katzenmeier, C.
Ausgabe
Heft 4 / 2006
Jahrgang 103
Seiten
861 bis 863
Erschienen: 2006-04-21 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Der Autor erläutert die Kritik und die Einwände, die gegen das Mammographie-Screening erhoben werden. Das Recht auf Nichtwissen: jede Frau kann ein Interesse daran haben, die Information einer positiven Diagnose nicht zu bekommen. Kritiker nennen auch das Risiko der Strahlenbelastung. Denn symptomfreie, gesunde Frauen werden Röntgenstrahlen ausgesetzt. Ein weiterer Kritikpunkt ist die mangelnde Aufklärung bei Patientinnen, die sich in Untersuchungszentren begeben, ohne dort von einem Arzt gesondert aufgeklärt zu werden. Schließlich geht es um die Rechtsfolgen falscher Befunde. Diese können eine Haftung begründen.

Schlagworte

ROENTGENVERORDNUNG RISIKO PATIENTEN MENSCHEN ES RISIKOFAKTOREN FRAUEN ZULASSUNG REIHENUNTERSUCHUNG BEVÖLKERUNG LEBEN STRAHLENBELASTUNG ANGST SICHERHEIT RECHTSPRECHUNG STATISTIK