Das Medizinische Versorgungszentrum am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
K. Abel · Der Nuklearmediziner · 2005 · Heft 03 · S. 173-177
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Das Sozialgesetzbuch (SGB) V hat zum 1.1.2004 allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen die Möglichkeit zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung gegeben. Mit der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) ist der ambulante Bereich damit den Krankenhäusern geöffnet. Nach zögerlichem Beginn gründen nun immer häufiger Krankenhäuser MVZ. Das MVZ wird als strategisches Feld für die Entwicklung der Strukturen als Leistungsanbieter wahrgenommen. Vielfältige Implikationen sind in der Phase der Gründung zu berücksichtigen. Ausschlaggebend für die Ausrichtung und das Angebot sind neb…