Entscheidungsfindung bei späten Schwangerschaftsabbrüchen
T. Wernstedt, M. W. Beckmann, R. L. Schild · Geburtshilfe und Frauenheilkunde · 2005 · Heft 08 · S. 761-766
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung FRAGESTELLUNG: Der § 218 a Abs. 2 StGB lässt einen Abbruch nach der 12. Woche straffrei, wenn die Schwangere den Abbruch wünscht, nach ärztlicher Erkenntnis eine Gefährdung der Gesundheit durch das Austragen der Schwangerschaft zu erwarten ist und diese Gefährdung nicht auf andere zumutbare Weise abgewendet werden kann. Wir suchten an der Universitätsklinik Erlangen nach einem Entscheidungsverfahren, das eine Güterabwägung für jeden Einzelfall ermöglicht. MATERIAL UND METHODIK: Innerhalb von 12 Monaten wurde in 13 Fällen die Frage nach einem späten Schwangerschaftsabbruch ausführlich besprochen u…