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Entscheidungsfindung bei späten Schwangerschaftsabbrüchen

T. Wernstedt, M. W. Beckmann, R. L. Schild · Geburtshilfe und Frauenheilkunde · 2005 · Heft 08 · S. 761-766

Dokument
910175
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Geburtshilfe und Frauenheilkunde
Autor:innen
T. Wernstedt, M. W. Beckmann, R. L. Schild
Ausgabe
Heft 08 / 2005
Jahrgang 65
Seiten
761-766
Erschienen: 2005-01-01 00:00:00
ISSN
0016-5751

Zusammenfassung

Zusammenfassung FRAGESTELLUNG: Der § 218 a Abs. 2 StGB lässt einen Abbruch nach der 12. Woche straffrei, wenn die Schwangere den Abbruch wünscht, nach ärztlicher Erkenntnis eine Gefährdung der Gesundheit durch das Austragen der Schwangerschaft zu erwarten ist und diese Gefährdung nicht auf andere zumutbare Weise abgewendet werden kann. Wir suchten an der Universitätsklinik Erlangen nach einem Entscheidungsverfahren, das eine Güterabwägung für jeden Einzelfall ermöglicht. MATERIAL UND METHODIK: Innerhalb von 12 Monaten wurde in 13 Fällen die Frage nach einem späten Schwangerschaftsabbruch ausführlich besprochen u…

Schlagworte

Später Schwangerschaftsabbruch Entscheidungsfindung Ethikberatung Güterabwägung Late abortion decision-finding ethics committee Geburtshilfe und Frauenheilkunde