Überprüfung der Einhaltung der DRW durch die Ärztlichen Stellen gemäß § 17a RöV
J Griebel, E Nekolla, R Veit, G Brix · RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren · 2005 · Heft 04
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ziele: Den für die Qualitätssicherung zuständigen Ärztlichen und Zahnärztlichen Stellen (ÄS) fällt gemäß § 17a RöV die Aufgabe zu, die Einhaltung der Diagnostische Referenzwerte (DRW) zu überprüfen. Gemäß der Richtlinie „Ärztliche und Zahnärztliche Stellen“ vergleichen die ÄS dazu die von den Betreibern übermittelten Dosiswerte von mindestens 10 Untersuchungen pro Röntgenverfahren mit den DRW und überprüfen stichprobenartig, ob die Bildqualität den medizinischen Erfordernissen entspricht. Die ÄS sind verpflichtet, jede beständige und ungerechtfertigte Überschreitung der DRW der zuständigen Landesbehörde zu melde…