CareLit Fachartikel
Datenschutz in der Physiopraxis (1): Was ist wichtig?
N.N. · VPT Magazin · 2024 · Heft 04 · S. 22-23
Dokument
914555
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ZusammenfassungDatenschutz ist ein Grundrecht. Der Artikel 2 unseres Grundgesetzes spricht dabei von einem Persönlichkeitsrecht. In das Recht der informellen Selbstbestimmung darf nur eingegriffen werden, wenn dies per Gesetz ausdrücklich erlaubt ist oder wenn die betroffene Seite ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Datenschutz vordergründig die Privatsphäre der einzelnen Betroffenen schützt – und nicht nur ihre Daten.
Schlagworte
Gesetz
VPT Magazin