CareLit Fachartikel

Hinweise zur Aufklärung von Patienten

Schell, W. · Heilberufe · 2006 · Heft 5 · S. 30 bis 31

Dokument
91536
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heilberufe
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 5 / 2006
Jahrgang 58
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2006-05-01 00:00:00
ISSN
0017-9604
DOI

Zusammenfassung

Diagnostische, therapeutische und pflegerische Maßnahmen bedürfen grundsätzlich der Einwilligung des Patienten. Die wirksame Einwilligung des Patienten setzt voraus, dass dieser das Wesen, die Bedeutung, die Tragweite der vorgesehenen Maßnahme erkannt hat. Dieser Grundsatz ergibt sich aus dem Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen, das unmittelbar aus den Artikeln 1und 2 Grundgesetz (CG) abzuleiten ist. Der Patient muss grundsätzlich darüber aufgeklärt werden, was mit ihm, mit welchen Mitteln, mit welchen Risiken und welchen Folgen geschieht.

Schlagworte

PATIENT URTEIL BUNDESGERICHTSHOF THERAPIE INFEKTION ENTSCHEIDUNG Heilberufe