CareLit Fachartikel
Hinweise zur Aufklärung von Patienten
Schell, W. · Heilberufe · 2006 · Heft 5 · S. 30 bis 31
Dokument
91536
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Diagnostische, therapeutische und pflegerische Maßnahmen bedürfen grundsätzlich der Einwilligung des Patienten. Die wirksame Einwilligung des Patienten setzt voraus, dass dieser das Wesen, die Bedeutung, die Tragweite der vorgesehenen Maßnahme erkannt hat. Dieser Grundsatz ergibt sich aus dem Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen, das unmittelbar aus den Artikeln 1und 2 Grundgesetz (CG) abzuleiten ist. Der Patient muss grundsätzlich darüber aufgeklärt werden, was mit ihm, mit welchen Mitteln, mit welchen Risiken und welchen Folgen geschieht.
Schlagworte
PATIENT
URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF
THERAPIE
INFEKTION
ENTSCHEIDUNG
Heilberufe