Zur Verlängerung der Zulassung für ein homöopathisches Kombinationspräparat mit zwei Wirkstoffen
Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 4 · S. 193 bis 197
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Urteil des OVG NRW vom 10. November 2005 begehrt die Klägerin die Nachzulassung für ein homöopathisches Kombinationspräparat mit zwei Wirkstoffen, die jeweils in unterschiedlichen Verdünnungsstufen in dem Präparat enthalten sind. Das Gericht vertritt die Auffassung, eine nach § 22 Abs. 3a AMG erforderliche Kombinationsbegründung für ein Arzneimittel, das einer besonderen Therapierichtung zuzurechnen sei, aber auf einem umstrittenen Therapieansatz beruht, könne nicht in erleichterter Form gemäß § 22 Abs. 2 AMG durch Bezugnahme auf anderes wissenschaftliches Erkenntnismaterial erbracht werden, das…