CareLit Fachartikel

Zur Verlängerung der Zulassung für ein homöopathisches Kombinationspräparat mit zwei Wirkstoffen

Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 4 · S. 193 bis 197

Dokument
91581
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2006
Jahrgang 28
Seiten
193 bis 197
Erschienen: 2006-04-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Urteil des OVG NRW vom 10. November 2005 begehrt die Klägerin die Nachzulassung für ein homöopathisches Kombinationspräparat mit zwei Wirkstoffen, die jeweils in unterschiedlichen Verdünnungsstufen in dem Präparat enthalten sind. Das Gericht vertritt die Auffassung, eine nach § 22 Abs. 3a AMG erforderliche Kombinationsbegründung für ein Arzneimittel, das einer besonderen Therapierichtung zuzurechnen sei, aber auf einem umstrittenen Therapieansatz beruht, könne nicht in erleichterter Form gemäß § 22 Abs. 2 AMG durch Bezugnahme auf anderes wissenschaftliches Erkenntnismaterial erbracht werden, das…

Schlagworte

NEBENWIRKUNGEN ARZNEIMITTELRECHT GESETZ INDIKATION HOMOEOPATHIE THERAPIE Pharma Recht Frankfurt